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   OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17   

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OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17 (https://dejure.org/2017,14151)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.2017 - 7 ME 32/17 (https://dejure.org/2017,14151)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 7 ME 32/17 (https://dejure.org/2017,14151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 100 GG; § 5 Abs 1 S 1 LÖVerkZG ND
    Alibiveranstaltung; fehlende Unterschrift; Ladenöffnung; Lingener Kirmes; örtlichen Einzelhandel; Personenvereinigung; Sachgrund; Sonn- und Feiertagsruhe; Sonn- und Feiertagsschutz; Sonntagsöffnung; unvollständige Klageschrift; verfassungskonforme Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    "Die Ermächtigungsnorm des § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG entspricht - gerade noch - den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den sich aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV folgenden Mindestanforderungen an den Sonn- und Feiertagsschutz, wie sie grundlegend in dem - auch vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 (Az. 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07, juris) dargelegt sind.

    Eine Anknüpfung an das öffentlichen Interesse hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 01. Dezember 2009 (a. a. O.) für tragfähig erachtet, um die in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren (auch) streitgegenständliche Regelung in § 6 Abs. 1 des seinerzeit geltenden Berliner Ladenöffnungsgesetzes verfassungskonform auslegen zu können.

    Durch die Nennung des Begriffs des angemessenen Anlasses soll im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 (a. a. O.) bei allen Betroffenen die Rechtssicherheit erhöht werden.

    Nach Ziffer 1.2 c) dieses Erlasses ist bei der Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 (a. a. O.) zu beachten.

    Der daraus gezogene Schluss, dass die Kundenzahlen der Einzelhändler der Innenstadt im Vergleich zur Besucherzahl der Kirmes erheblich niedriger liegen, da nicht jeder Passant auch ein Käufer ist, ist nachvollziehbar und genügt den Anforderungen, die sich aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Sonntagsschutz ergeben (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 -, juris).

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen muss gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris, zu § 14 Abs. 1 LadSchlG.) Ob diese strengen Maßstäbe aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in jeder Hinsicht zwingend erscheinen (insoweit zweifelnd VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2017 - 6 S 309/17 -, juris), kann hier dahinstehen.

    Für die in dem Bescheid vom 14./23.02.2017 zugelassene Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen in Lingen am Sonntag, den 07.05.2017, ist auch der - bei Zugrundelegung der nach der oben angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 14 Abs. 1 LadSchlG (BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, aaO) erforderliche - hinreichende Sachgrund gegeben.

    Erforderlich ist im Kern, dass die für die Ladenöffnung am Sonntag anlassgebende Veranstaltung den Sonntag prägt und die Geschäftsöffnung sich als bloßer Annex zu dieser Marktveranstaltung darstellt, die Ladenöffnung in räumlichem Bezug zum konkreten Marktgeschehen verbleibt und prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat von dem Unterschriftserfordernis bisher nur in eng umgrenzten Fallgruppen abgesehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 3 B 33.01 - Urt. v. 18.12.1992 - 7 C 16.92 -, Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40.87 -, alle juris).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat von dem Unterschriftserfordernis bisher nur in eng umgrenzten Fallgruppen abgesehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 3 B 33.01 - Urt. v. 18.12.1992 - 7 C 16.92 -, Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40.87 -, alle juris).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat von dem Unterschriftserfordernis bisher nur in eng umgrenzten Fallgruppen abgesehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 3 B 33.01 - Urt. v. 18.12.1992 - 7 C 16.92 -, Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40.87 -, alle juris).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382, 389) sind die Fachgerichte durch Art. 100 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen wird.
  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Trägt der Sendebericht den Vermerk "OK", kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (BGH, Beschl. v. 01.03.2016 - VIII ZB 57/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Märkte, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen muss gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris, zu § 14 Abs. 1 LadSchlG.) Ob diese strengen Maßstäbe aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in jeder Hinsicht zwingend erscheinen (insoweit zweifelnd VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2017 - 6 S 309/17 -, juris), kann hier dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 31/17

    Anlass; Anlassveranstaltung; Ladenöffnung; Sonntag; Sonntagsöffnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Er hat dazu in seinem Beschluss im Verfahren 7 ME 31/17 vom heutigen Tage ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10

    Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
    Dies trifft insbesondere auf den von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 01. November 2010 (3 B 291/10, juris) zu.
  • VG Oldenburg, 24.02.2017 - 12 B 353/17

    Ladenöffnungszeiten; Sonn- und Feiertagsschutz

  • OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 C 9/17

    Abstrakte Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Öffnung von Verkaufsstellen; Sonn-

    44 Der Senat schließt sich dieser verfassungskonformen Auslegung an, der auch die anderen Obergerichte ganz überwiegend gefolgt sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juni 2017 - 1 S 26/17 -, juris Rn. 42 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2017 - 7 ME 32/17 -, juris Rn. 26; ThürOVG, Urt. v. 22. September 2016 - 3 N 182/16 -, juris Rn. 46 ff.; Beschl. v. 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Beschl. v. 15. August 2016 - 4 B 887/16 -, juris Rn. 32, 37; HessVGH, Beschl. v. 4. Mai 2016 - 8 B 1249/16 -, juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 18. Mai 2016 - 22 N 15/1526 -, juris Rn. 29; kritisch: VGH BW, Beschl. v. 13. März 2017 - 6 S 309/17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19

    Anlass; anlassgebende Veranstaltung; Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz;

    Soweit der Antragsteller sich gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG wendet, vertritt der Senat nach wie vor - anders als das Verwaltungsgericht - die Auffassung, dass die Ermächtigungsnorm für die Zulassung der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen - § 5 Abs. 1 Satz 1 NLöffVZG - einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist und es deshalb in Niedersachsen nicht an einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage für die Einschränkung der in Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV garantierten Sonntagsruhe fehlt, wie sie in dem auch durch das Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 u.a., juris) dargelegt sind (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 05.10.2018, a.a.O., vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, a.a.O., und vom 05.05.2017 - 7 ME 32/17 -, juris).

    Es sollen rechtliche Klarstellungen ins Gesetz aufgenommen werden: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Beschluss vom 5. Mai 2017, Az.: 7 ME 32/17, entschieden, dass die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten bei verfassungskonformer Auslegung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entsprechen und insoweit keine Gesetzesänderung erforderlich ist.

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2018 - 7 ME 75/18

    Anlassgebende Veranstaltung; Anlassveranstaltung; Ausstrahlungswirkung; Prognose;

    Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, juris, und vom 05.05.2017 - 7 ME 32/17 -, juris), ist die Ermächtigungsnorm für die Zulassung der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen - § 5 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) - einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich.

    Es sollen rechtliche Klarstellungen ins Gesetz aufgenommen werden: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Beschluss vom 5. Mai 2017, Az.: 7 ME 32/17, entschieden, dass die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten bei verfassungskonformer Auslegung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entsprechen und insoweit keine Gesetzesänderung erforderlich ist.

  • VG Arnsberg, 23.05.2017 - 1 L 1446/17
    Vgl. jüngst auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 7 ME 31/17 -, juris, Rn. 20 und Beschluss vom 5. Mai 2017 - 7 ME 32/17 -, juris, Rn. 27.
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2019 - 7 ME 56/19

    Anlassveranstaltung; Ladenöffnung; Sonntagsruhe; verkaufsoffener Sonntag

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der den Beteiligten bekannten Beschlüsse des Senats vom 5. Mai 2017 (7 ME 31/17, juris), 5. Mai 2017 (7 ME 32/17, juris), 5. Oktober 2018 (7 ME 75/18, juris) und vom 7. März 2019 (7 ME 9/19, juris) Bezug genommen.
  • VG Trier, 25.05.2020 - 6 K 1035/19

    Fehlerhafte Meisterprüfung im Zahntechnikerhandwerk; mangelnde Dokumentation der

    Sie verbürgt, dass das Dokument zum Zeitpunkt der Unterzeichnung fertiggestellt ist und nicht zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt oder abgeändert wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05. Mai 2017 - 7 ME 32/17 -, juris Rn. 4 zur Schriftform bei Klageerhebung).
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